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Kurzübersicht zur Besteuerung von Zertifikaten bzw. strukturierten Wertpapieren.

Ein Zertifikat ist eine verbriefte Schuldverschreibung, mit der die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen usw. sein.

Die nachfolgenden steuerlichen Bestimmungen gelten nur für österreichische Privatanleger.

Produkte Standard KEST Bemessungsgrundlage
Indexzertifikate (ohne Kupon) Ja Betrag zwischen Emission- und Rückzahlung (Verkaufspreis od. Rücklösung)
Bonuszertifikate (ohne Kupon) Ja Betrag zwischen Emission- und Rückzahlung (Verkaufspreis od. Rücklösung)
Diskontzertifikate Ja Betrag zwischen Emission- und Rückzahlung (Verkaufspreis od. Rücklösung)
Hebelzertifikate Hebel -/+ Ja/Nein Betrag zwischen Emission- und Rückzahlung (Verkaufspreis od. Rücklösung)


Grundsätzlich unterliegen Zertifikate in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt). Die Steuerbemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer (KESt) ist der positive Unterschiedsbetrag zwischen historischen Emissionskurs (Anmerkung: ohne Ausgabeaufschlag) und Verkaufskurs (Tilgungskurs).

Durch den KEST-Abzug sind auch Wertsteigerungen die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden steuerlich abgegolten (endbesteuert). Der Anleger braucht diese Gewinne nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung aufnehmen und damit auch nicht mehr zu versteuern (Abgeltungswirkung der Kapitalertragssteuer).

Ausnahme: Beim Kauf (z.B.: Euro 90,-) unterhalb vom historischen Emissionspreis (z.B.: Euro 100,-) ist die Wertsteigerung von Euro 10,- (Saldo 100-90) auf den Emissionspreis von Euro 100,- NICHT der KEST zu unterwerfen.

Sofern der Wertzuwachs innerhalb von einem Jahr realisiert wird, ist der Wertzuwachs von 10,- einkommensteuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung aufzunehmen.
Wenn der Wertzuwachs 10,- erst nach einem Jahr und damit außerhalb der Spekulationsfrist realisiert wird, dann ist der Wertzuwachs von Euro 10,- steuerfrei.

Sofern das Zertifikat auf z.B.: Euro 120,- weiter steigt, ist der Wertzuwachs von 100,- auf 120,- KEST-pflichtig.

Die gesetzliche Grundlage für die Steuerpflicht von Zertifikaten findet sich im österreichischen Einkommensteuergesetz (EStG) in § 27 Abs. 2 Z 2.

„Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch: … Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabepreis eines Wertpapiers und dem im Wertpapier festgelegten Einlösungswert…“

§ 27 Abs. 5 Z 5 EStG führt weiter aus:

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch… „Bei Kapitalvermögen im Sinne des Abs. 2 Z 2 EStG die anteiligen Kapitalerträge auch insoweit, als sie im Erlös aus der Veräußerung der Einlösung eines Wertpapiers berücksichtigt werden.“ (BGBl I 2003/71)

Dieses Einkommensteuergesetz sagt, dass die Wertsteigerung bzw. der Wertzuwachs von einem Zertifikat steuerpflichtig ist (auch außerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr).

Durch § 94 EStG und § 97 EStG wird der Kapitalertragsteuer-Abzug (KEST-Abzug) und die Endbesteuerung geregelt. Den KEST-Abzug erledigen automatisch die Banken, die das Wertpapier-Depot führen.

Für mehr Information über die Besteuerung von Zertifikaten klicken Sie hier.

 

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